Der „LEP Wind 2020“ bezeichnet die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans in Schleswig-Holstein, die im Oktober 2020 in Kraft trat. Damit wurden rund 2 % der Landesfläche als Vorranggebiete für die Windenergie ausgewiesen. Diese Pläne wurden inzwischen durch die neue LEP-Teilfortschreibung Wind, welche seit 13.05.2026 in Kraft ist, abgelöst.
Die hier verlinkten Datenblätter entstammen der LEP Wind 2020.
Datenblätter zu Abwägungsbereichen für die Windernergie, Kreis SL-FL (2020)
Die Datenblätter beziehen sich auf die in der hierunter verlinkten Karte dargestellten Abwägungsbereiche.
Karte Regionalplan Windenergie Planungsraum I (Stand 29.12.2020)